Solche Entscheidungen trifft die jährliche Vollversammlung in Absprache mit der Landwirtin, damit z.B. keine unrealistischen Anbauversuche unternommen werden und sinnvoll investiert werden kann. Anregungen der Mitglieder sind jederzeit willkommen. Wenn Entscheidungen von großer Tragweite zwischen den regulären jährlichen Versammlungen getroffen werden müssen, kann entweder eine außerordentliche Versammlung angesetzt werden oder es findet eine Mitgliederbefragung statt.