Bei der solidarischen Landwirtschaft wird nicht für den regelmäßigen Bezug einer bestimmte Menge an Waren bezahlt, sondern gemeinsam die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes gesichert (s. auch „Was ist das Besondere an Solidarischer Landwirtschaft„). Damit die Finanzierung planbar ist, muss man für mindestens ein Jahr Mitglied werden. Die Mitglieder können auf der Vollversammlung mitbestimmen, was und wieviel angebaut werden soll.
Dafür bekommen die Mitglieder anteilig die gesamte Ernte. Es gibt deshalb nur saisonale Ware ohne Zukauf von außerhalb. Die Gemeinschaft trägt das Risiko von guten und schlechten Ernten gemeinsam. Bisher gab es eher zuviel als zuwenig, deshalb haben viele Mitglieder wieder mit eigener Vorratshaltung (z.B. Einmachen) angefangen. Einige arbeitsintensive Kulturen (Beeren) müssen von den Mitgliedern selbst geerntet werden. Sollte die Anbaufläche erweitert und entsprechend die Mitgliederzahl größer werden können, müssten die Lagerhaltungs-Kapazitäten auf dem Hof (z.B. für Kartoffeln und Wintergemüse) ausgebaut werden.
Die Ernte wird wöchentlich an Verteilstationen in der Region geliefert, die Kosten für die Bereitstellung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Aufteilung unterereinander innerhalb der Abholstationen regeln die Mitgliedern in eigener Verantwortung.